Im Sommer 2015 hat der Kreisverband Freudenstadt Bündnis 90/Die Grünen mit dem ADFC Baden-Württemberg einen gemeinsamen Einspruch gegen die Planung B 32, Ortsumgehung Horb, Neckartalbrücke eingereicht. Inhalt des Einspruchs war der fehlende Radweg.
Seit August liegt nun der Planfeststellungsbeschluss vor – und der Radweg wurde als unbegründet abgelehnt.
Der im Einspruch gemachte Vorschlag, die Entwurfsgeschwindigkeit der Neckartalbrücke von 100 km/h auf 80 km/h herabzusetzen, um so die vorgesehene Überholspur überflüssig zu machen und stattdessen auf dem östlichen Randstreifen einen Fuß- und Radweg anzubringen, wurde als nicht realisierbar dargestellt.
Für uns sind vor allem zwei Gesichtspunkte in der Erwiderung des Regierungspräsidiums nicht überzeugend:
Bisher gäbe es bei den Brückenanschlüssen keine Radwegführungen, also sei auch bisher kein Bedarf da gewesen, so folgert das Regierungspräsidium.
Wir fragen:
Wie soll ein Bedarf entstehen, solange keine Brücke da ist? Er entsteht selbstverständlich erst durch ihr Vorhandensein!
Da der gesamte Netzabschnitt, für den die Brücke als Verbindung dient, auf die Entwurfsgeschwindigkeit 100 km/h ausgelegt ist, müsse aus Kontinuitätsgründen auch die Brücke diese Entwurfsgeschwindigkeit haben.
Unser Einwand:
Ist es wirklich notwendig und sinnvoll, auf einer Brücke von ca. 700 Metern Länge zwischen einem Kreisverkehr (Nordstetter Seite) und einer Ampel (Rauschbart-Seite) auf 100 km/h zu beschleunigen?
Da es aber nach heutiger Rechtslage keine Verpflichtung des Bundes gibt, einen Radweg auf der Brücke zu bauen, sehen wir derzeit auch keine Chance, durch eine Klage den Radweg zu erreichen.
Weder die Stadt Horb, noch der Landkreis haben bei Planungsbeginn den Radweg eingebracht. Das rächt sich jetzt. Wir sehen zwar, dass heute allenthalben ein Radweg gewünscht wird, aber wirkliche Verbündete, auch in der Politik, sind nicht zu erkennen.
Es bleibt die Hoffnung auf einen politischen Wechsel in Berlin und eine mögliche Neuabwägung. In der nahen Zukunft, davon sind wir überzeugt, wird man anders über Straßenplanung und die Gleichwertigkeit der verschiedenen Verkehrsteilnehmer denken.
P.S.: Wer am Einspruch interessiert ist, bekommt ihn gerne im Original – eine kurze Nachricht per Mail reicht!
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